(Antrag ausfüllen und Angebot oder Materialliste hochladen)
- Im Fördertopf: 250.000 Euro (davon 103.000 Euro über Zuwendungsbescheide gebunden).
- Die Umsetzung der Maßnahme muss bis zum 29. Februar 2024 erfolgen und alle Nachweise eingereicht werden.
- Förderung beträgt 50 % für alle Maßnahmen, die für eine Dach- oder Fassadenbegrünung notwendig sind. (Ausgenommen Überprüfung der Statik, Unterkonstruktionen, Rückbauten und Verschalungen).
- In der Nachweisführung sind bestenfalls 2 weitere Angebote einzureichen oder zu dokumentieren, dass der Markt erkundet worden ist (Anfrage von 2 weiteren Fachunternehmen).
Gefördert vom
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